Aktuell verschickt das Inkassobüro EFA Euro Accounting GmbH (Inkassodienst NRW) mit Sitz in Übach-Palenberg Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Das Inkassobüro schreibt im Auftrag der Platin Card Services Ltd. mit Sitz in Großbritanien. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angebliche Bestellung einer Kreditkarte über das Internet bei der Firma Platin Card Service Ltd.Zunächst bekamen die Verbraucher Rechnungen bzw. Mahnungen von der Platin Card Service Ltd. über einen Betrag in Höhe von 59,90 EUR. In der Folgezeit tritt dann das Inkassobüro EFA Euro Accounting GmbH auf den Plan und fordert nunmehr einen Betrag in Höhe von 142,30 EUR. Betroffene berichten regelmäßig, entweder gar keine Kreditkarte bestellt, bzw. sich lediglich für einen Kredit interessiert zu haben oder aber eine angeblich bestellte Karte zumindest gar nie erhalten zu haben. Dennoch werden die Kreditkarten in Rechnung gestellt.
Wichtiger Hinweis:
Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Drohungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Kreditkarte tatsächlich bestellt wurde oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Sofern eine Bestellung tatsächlich ungewollt erfolgt ist, kann weiter in Betracht gezogen werden, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Diesbezüglich können verschiedene verbraucherrelevante Rechte ausgeübt werden. Bei Bedarf kann Ihnen die Anwaltskanzlei bei der Ausübung der Rechte behilflich sein.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Inkassoschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.
Ich habe heute eine entsprechende Aufforderung bekommen. Zugrunde liegt ein Telefonat mit der Fa. Platin pp vom Juli 2020, bei dem ich in die Übersendung eines Angebotes einwilligte. Es kam dann eine Nachnahme über € 98,80, die ich nicht einlöste, weil ich darüber nicht beim Telefonat informiert wurde. Dem Inkassobüro habe ich dies heute geschrieben, und werde dies auch an Platin pp so tun, dass ich einen Mitschnitt des Telefonates haben möchte. Dabei ist klar, dass beim Vorlesen des von der Platin-Mitarbeiterin erfassten Telefonats Sie mir beim Vorlesen einfach den Passus – es wird per Nachnahme zu € 98, 80 gesandt – weglassen muss und ich dann in Unkenntnis dessen dem vorgelesenen (unvollständigen ) Text zugestimmt habe.